Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet deutsche Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen dazu, interne Hinweisgebersysteme bereitzustellen. Das Gesetz dient dazu, sog. Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen, sofern diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und sie an die Meldestelle weiterleiten. Der Hinweisgeber kann dabei auf Verstöße hinweisen, die bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, sowie in Bezug auf Versuche der Verschleierung solcher Verstöße stehen.

Wir sehen die Einführung einer internen Meldestelle als wichtige Maßnahme, um die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten und ein Umfeld zu schaffen, in dem alle am Unternehmen beteiligten Personen sich sicher fühlen können, potenzielle Verstöße zu melden.

Wer kann einen Verstoß melden?

Der Bereich der Personen umfasst alle natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden, insbesondere:

  • Beschäftigte, auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte, Stellenbewerber:innen, Praktikant:innen, Leiharbeitnehmer:innen
  • Selbstständige, die Dienstleistungen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter:innen
  • Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien

Wo kann ich einen Verstoß melden?

Die interne Meldestelle wird von Frau Katrin Frank aus Wildeshausen betreut. Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

Neben der internen Meldestelle besteht auch die Möglichkeit, eine externe Meldestelle zu kontaktieren. Informationen zu vier verschiedenen externen Meldestellen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/ZustaendigkeitderMeldestellen/ZustaendigkeitderMeldestellen_node.html#).

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich jedoch vorrangig an unseren internen Meldekanal wenden können.

Beispiele für Verstöße, die gemeldet werden können

  • Korruption und Bestechung
  • Betrug und Falschdarstellung
  • Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
  • Verletzung von Umweltvorschriften
  • Arbeitsrechtliche Verstöße
  • Wirtschaftskriminalität
  • Verletzung von Verträgen und Vereinbarungen
  • Interessenkonflikte
  • Missbrauch von Ressourcen des Unternehmens

Beispiele für Themen, die nicht für die interne Meldestelle bestimmt sind

  • Persönliche Konflikte (z. B. Streitigkeiten zwischen Mitarbeiter:innen)
  • Allgemeine Beschwerden über Arbeitsbedingungen
  • Fragen zur Unternehmenspolitik (z. B. Urlaubsregelungen, Gehaltsabrechnungen)
  • Private Angelegenheiten
  • Geringfügige Verstöße ohne Auswirkungen (kleinere Verstöße gegen Unternehmensrichtlinien, die keine wesentlichen Auswirkungen auf das Unternehmen haben)

Allgemeine Informationen

  • Vertrauliche Meldungen
    Alle gemeldeten Informationen werden vertraulich behandelt. Sie können Ihre Bedenken anonym oder offen melden.
  • Unabhängige Untersuchung
    Nach Eingang eines Hinweises wird dieser lediglich von der internen Meldestelle untersucht. Die Integrität des Untersuchungsprozesses wird gewährleistet, um eine faire Behandlung aller Beteiligten sicherzustellen.
  • Schutz vor Repressalien
    Wir verpflichten uns, alle Hinweisgeber vor möglichen negativen Konsequenzen oder
    Belästigungen seitens anderer Mitarbeiter oder Vorgesetzter zu schützen. Jegliche Form von Benachteiligungen gegen Hinweisgeber wird nicht toleriert und entsprechende Maßnahmen werden ergriffen.
  • Datenschutz
    Alle gemeldeten Informationen werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und –vorschriften behandelt. Ihre Privatsphäre und die Vertraulichkeit Ihrer Daten werden respektiert und geschützt.
  • Missbrauch
    Bei einem Missbrauch des Meldekanals (z. B. Offenlegung unrichtiger Informationen) ist die hinweisgebende Person zum Schadensersatz verpflichtet.